Neuigkeiten
Informationen zum Anmeldeverfahren
Informationen rund um das Anmeldeverfahren
Anmeldungen für den zukünftigen 5. Jahrgang nehmen wir zu folgenden Zeiten entgegen:
- Freitag, 07.02.2025 von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr
- Samstag, 08.02.2025 von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
- Montag, 10.02.2025 von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr
Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt notwendig.
Sie müssen im Vorfeld der Anmeldetage online einen Anmeldetermin buchen und zwar unter
www.terminland.de/jcs.nordkirchen
Ohne einen zuvor gebuchten Anmeldetermin kann die Anmeldung nicht vorgenommen werden! Das Anmeldeportal ist ab sofort geöffnet!
Für das Anmeldegespräch benötigen wir eine Kopie des Zeugnisses (Klasse 4, erstes Halbjahr), die Schulform-Empfehlung der Grundschule, einen Nachweis über den vollständigen Masernschutz und den Anmeldeschein (das Original!). Diesen erhalten Sie zusammen mit dem Zeugnis von der Grundschule.
Sollten Sie das alleinige Sorgerecht besitzen, so bringen Sie bitte eine entsprechende Bescheinigung mit.
Anmeldungen nach den genannten Terminen sind aufgrund des zu erwartenden Auswahlverfahrens nicht mehr möglich.
Datenübermittlung im Vorfeld der Anmeldung
Bitte übermitteln Sie uns im Vorfeld der Anmeldung unbedingt die benötigten Daten. Dies können Sie bequem von zu Hause aus erledigen - die Daten werden dann zweifach verschlüsselt an uns übermittelt und liegen zu Beginn des Anmeldegespräches vor.
Hier geht’s zur Daten-Übermittlung!
Ohne die vorherige Übersendung Ihrer Daten ist eine Anmeldung nicht möglich!
Beachten Sie bitte, dass das Ausfüllen des Online-Formulars eine persönliche Anmeldung bei der Schulleitung nicht ersetzt.
Die Johann-Conrad-Schlaun-Schule nimmt im Durchschnitt aller Klassen 29 Schülerinnen und Schüler je Klasse für die Jahrgangsstufe 5 neu auf. Dies entspricht insgesamt 116 zu vergebenden Schulplätzen.
Aufnahmekriterien:
Das Aufnahmeverfahren bedarf klarer Entscheidungsgrundlagen. An dieser Stelle werden die Grundzüge des Verfahrens kurz dargestellt.
Wenn, wie in den vergangenen Jahren, die Anmeldezahl die Aufnahmekapazität von 116 Schülerinnen und Schülern überschreitet, dann muss entschieden werden, welche Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden.
Dieses Vorgehen ist gesetzlich geregelt und liegt nicht im Ermessen der Schule.
Dazu werden für das Auswahlverfahren drei Leistungsgruppen gebildet. Die exakten Grenzen der drei Leistungsgruppen werden nach Sichtung der Anmeldungen festgelegt.
Gruppe 1:
Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2,0 oder besser
Gruppe 2:
Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt bis 2,2
Gruppe 3:
Alle übrigen Schülerinnen und Schüler
Aus jeder Gruppe werden etwa gleich viele Schülerinnen und Schüler aufgenommen.
Grundlage für die Berechnung des Notendurchschnitts sind alle Einzelfachnoten des Halbjahreszeugnisses der Klasse vier. Die Deutsch- und die Mathematiknote werden zweifach gewichtet. Die Rechtschreibnote wird für die Berechnung des Notendurchschnitts nicht berücksichtigt.
Liegen in einer Leistungsgruppe mehr Anmeldungen vor als zu vergebende Plätze, dann entscheidet das Los.
Können in einer Leistungsgruppe nicht alle Plätze vergeben werden, da sich zu wenige Anmeldungen in ihr befinden, fallen die überzähligen Plätze der nächsten Leistungsgruppe zu.
Geschwisterkinder
Geschwisterkinder können nicht bevorzugt aufgenommen werden.
Härtefallantrag
Ein Härtefallantrag ist grundsätzlich möglich. Über ihn wird vorrangig entschieden. Er muss rechtzeitig vor Abschluss der Anmeldetage vorliegen, begründet und belegt sein.